|
KÜNDIGUNG
Das Aupair-Verhältnis endet nach Ablauf der vereinbarten Zeit automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Bei einer vorzeitigen Kündigung des Arbeitsvertrages durch einen der beiden Vertragspartner ist die Agentur AuPairNetz sofort zu informieren. Nach Rücksprache mit der Agentur können/müssen dann die notwendigen Abmeldungen des Au-Pairs vorgenommen werden.
Die Kündigungsfrist beträgt 14 Tagen. In diesem Zeitraum wird sich die Agentur AuPairNetz für Au-Pair bemühen eine neue Gastfamilie zu suchen. Liegt ein schwerwiegender Grund vor, kann jedoch fristlos gekündigt werden.
Bei der Kündigung innerhalb der ersten 12 Wochen nach Ankunft des Au-pairs, verpflichtet sich die Agentur Au-Pair-Netz ohne weitere Kosten ein neues Au-pair für die Gastfamilie zu vermitteln (einmalig). (Gülig nur bei dem Komplett Tarif).
RÜCKTRITT
Gelderstattungsgarantie 80 % von Vermittlungsgebühr zurück, falls das Au Pair kein Visum erhalten oder nicht zu Ihnen anreisen sollte (z.B. wegen Unfall, plötzlicher Krankheit, geänderten Lebensplänen usw.) oder auf Wunsch eine neue Vermittlung ohne Mehrkosten. (Gülig nur bei dem Voll- und Standart-Paket).
Erstattung 50 % der Gebühr zurück, falls die Gastfamilie von der Vermittlung zurücktritt, nachdem das Au-Pair das Visum beantragt hat. (Gülig nur bei dem Voll-Paket).
|