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Unterhaltskosten

Vermittlungsgebühr 

Vermittlungsgebühren (einmalig)

Versicherung (12x30 Euro)

360 Euro

Taschengeld (12x260 Euro)

mind. 3120 Euro

Behördengebühren

ca. 50 Euro

Erstuntersuchung (empfohlen)

ab ca. 50 Euro

Monatskarte Bus/Bahn (z.B. Juniorticket)

ca. 120 Euro


Gesamtbetrag für 12 Monate


ohne Vermittlungskosten 3700 Euro


Fixkosten monatlich


ohne Vermittlungskosten 308 Euro

KOSTEN FÜR KINDERBETREUUNG AB 1.1.2006 STEUERLICH ABSETZBAR Am 10.01.2006. teilte das Bundesfamilienministerium mit, dass eine Neuregelung der steuerlichen Absetzbarkeit für Kinderbetreuung ab 01.01.2006 in Kraft tritt. Hiermit können Au-pair Gastfamilien auch die Kosten für die Aufnahme einer/s Au-pair/s entstehen zum Teil absetzen. Absetzbar werden voraussichtlich die Aufwendungen für das monatliche Taschengeld, sowie die Beiträge für die Kranken-, Unfall- und Haftlichtversicherung, sein.

WAS ZÄHLT ZU DEN KINDER-BETREUUNGSKOSTEN UND WIE SIND SIE NACHZUWEISEN?

Als Betreuungskosten gelten Aufwendungen, die berufstätige Eltern für die Betreuung ihrer Kinder haben. Beispielsweise also Kosten für eine Tagesmutter, ein Au-pair-Mädchen, einen Babysitter, eine Kindertagesstätte, eine bezahlte Hausaufgaben-Betreuung oder einen Hort bzw. eine Krippe. Alle Ausgaben müssen durch Vorlage einer Rechnung und die Zahlung auf das Konto des Erbringers der Leistung nachgewiesen werden. Betreuungspersonen können dabei durchaus auch Verwandte - etwa die Großeltern - sein. Es muss jedoch eine klare schriftliche Vereinbarung vorliegen. Nicht zu den Betreuungskosten zählen Nachhilfe-Unterricht oder Privatschulen.